Rt. Knöterich (54)
Westfalenroßreytter
Denen Rittern, Junkern und Knappen des gar weyten Uhuversums sey kundt und zu wissen, daß das allzeyt frohgemute Reych Bochumensis all jene Sassen auszuzeychnen ewillt ist, die mit mannhaftem Ernste die Gemarkungen unserer geliebten Westfalenlandes durchstreift und erforscht haben und dabey in Sunderheit in allen Burgen der dorten domizilierenden Schlaraffenreyche zu Gast gewesen sind. Ihnen soll in gar feyerlicher Ceremonie der
huldvoll verliehen werden, so folgende Bedingungen Erfüllung gefunden haben:
Dem Vieledlen der Bochumensis den Nachweis über einen Einritt in die Reyche:
erbracht und die Berappung der Selbstkosten freudig vollzogen wurde.
(Dabei können nur Einritte nach dem 1. im Eismond a. U. 112 gewertet werden.)
Sollte einer der so ausgezeichneten Freunde des Westfalenlandes nach dem 1. im Eismond a.U. 134 ein weyteres Mal alle oben genannten Reyche Uhus mit seyner Aufwartung erfreuet haben, sieht sich die Bochumensis gewogen, ihn, gegen Entrichtung anfallender Kosten, in den fürtrefflichen Stand eines
zu erheben, wovon ein mit Eichenlaub geschmücktes Signum als-dann weythin Kunde gibt.
Gegeben auf der Teutoburg der Bochumensis
am 07. im Lethemond a.U. 133.
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